Allgemeine Hinweise zum Thema Verarbeitung

Kartuschenprodukte:

Hier unterscheidet man zwischen 1- oder 2-Komponenten-Produkten. Bei 1-Komponenten-Produkten erfolgt die Ausbringung mittels aufgeschraubter Düse. In Fällen, bei denen ein Raupenauftrag aus der Düse geeignet ist, kann dieser direkt erfolgen. Bei Flächenanwendungen ist eine anschließende Verteilung mittels geeignetem Spachtel erforderlich. Bei 2-Komponenten-Klebstoffen in Doppelkammerkartuschen erfolgt die Dosierung und Vermischung direkt aus Doppelkartuschen mittels Mischrohr. Je nach Kartuschentyp und -größe werden spezielle Auspresspistolen angeboten. In den Fällen, bei denen ein Raupenauftrag aus der Mischdüse geeignet ist oder bei Flächenanwendungen kann, wie oben beschrieben, auch beiden 2-Komponenten-Klebstoffen verfahren werden.

Kleinstpackungen:

Beim Einsatz von Kleinstpackungen, wie Tuben und Tropffläschchen, erfolgt der Auftrag direkt aus diesen Packungen.

Pinselauftrag:

Die gängige Methode des Klebstoffauftrages erfolgt mittels Pinsel. Billige, einfache Einwegpinsel zum einmaligen Gebrauch bieten sich hier an. Eine Reinigung ist meist sehr aufwändig und nur mit sehr viel Lösemitteln zu bewerkstelligen. Es genügt, die verschmutzten Pinsel sorgfältig aushärten zu lassen und dann im Hausmüll zu entsorgen.

Spachtelauftrag:

Bei größeren Flächen und dickflüssigen bzw. pastösen Klebstoffen ist die Applikation mit einer gezahnten Spachtel angeraten (feine bis grobe Zahnung). Hierzu eignen sich Einweg-Kunststoffspachtel oder Qualitätsspachtel aus (Edel-) Stahl. Stahlspachtel lassen sich, solange die Klebstoffreste nicht ausgehärtet sind, mit wenig Reiniger/Verdünner säubern. Je nach Klebstoffart werden unterschiedliche Verdünner angeboten.

Spraydosen:

Bei der Verwendung von Klebstoffen aus Spraydosen ist auf eine ausreichende Belüftung (Zu- und Abluft) des Arbeitsplatzes zu achten. Ein Sprühnebel darf weder vom Verarbeiter noch anderen im Arbeitsbereich befindlichen Personen (oder Tieren) eingeatmet werden.

Sprühauftrag:

Ein Sprühauftrag von Klebstoffen mittels Sprühpistole ist bei flächigen und dünnen Auftragsfilmen angebracht. Die Klebstoffe müssen sprühfähig eingestellt sein oder mittels zulässigem Verdünner/Lösemittel in benötigter sprühfähiger Konsistenz eingestellt werden. Üblicherweise erfolgt ein Sprühauftrag mit einer Becherpistole – bei großen Bedarfsmengen mittels Drucktopfsystem. Es ist auf eine ausreichende Belüftung (Zu- und Abluft) des Arbeitsplatzes zu achten. Ein Sprühnebel darf weder vom Verarbeiter noch anderen im Arbeitsbereich befindlichen Personen (oder Tieren) eingeatmet werden.

Walzenauftrag:

Dieses Auftragsverfahren ist nur bei kontinuierlichem, flächigem Auftrag interessant. Bevorzugter Einsatzbereich: bei wässrigen Klebstoffen (Leimen), da hier eine Reinigung relativ einfach erfolgen kann. Bei lösemittelhaltigen Klebstoffen würden große Mengen Lösemittel an die Umgebungsluft abgegeben. Bei Komponenten-Klebstoffen (Reaktionsklebstoffen) sind nur derartige Produkte geeignet, die über eine entsprechend lange Verarbeitungszeit verfügen. Eine Reinigung ist zudem problematischer.

Klebstoffgerüche:

Damit Klebstoffe eine Oberfläche benetzen können, müssen diese immer flüssig bis pastös sein. Dies wird entweder mittels Lösemittel, Wasser, Schmelze oder durch die flüssigen Komponenten bei Reaktionsklebstoffen (1- und 2-Komponenten-Klebstoffen) erreicht. Bei der Verarbeitung verflüchtigen sich Substanzen wie Lösemittel und Wasser in die Umgebungsluft, oder werden vom Werkstoff aufgenommen, geschmolzener Klebstoff erkaltet, Komponenten-Klebstoffe härten durch eine chemische Reaktion. Solange Klebstoffe flüssig bzw. nicht vollständig ausgehärtet sind, können flüchtige Substanzen an die Umgebungsluft gelangen und sich durch Eigengerüche bemerkbar machen.

Diese Gerüche verschwinden, nachdem die Klebstoffe vollständig ausgehärtet sind. Sollte nach Tagen noch eine Geruchsentwicklung beobachtet werden, können die Ursachen darin liegen, dass entweder Lösemittelreste noch eingeschlossen sind oder 2-Komponenten-Klebstoffe nicht homogen vermischt wurden, wodurch keine vollständige Aushärtung vorliegt.

Entsorgung entleerter Gebinde/Verpackungen:

Entleerte Klebstoffgebinde/Verpackungen mit anhaftenden Klebstoffresten können, wenn diese ausgehärtet sind, normal entsorgt werden – wahlweise mit dem Hausmüll oder, wenn vorhanden, über das Entsorgungssystem des Grünen Punktes. Verpackungen mit anhaftenden, nicht ausgehärteten Klebstoffresten (z. B. bei 2-Komponenten-Produkten) sollen über den Sondermüll analog zu Farben, Lacken und Reinigungsmitteln entsorgt werden.

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